ADX Exécution
CD, Bootleg, Re-Release

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1985
Zeit 37:43
EAN-Nr. 3700226405258
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. XIII Bis Records / 176832
Musikrichtung Metal: Heavy Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:43  
1. Déesse Du Crime 4:27
2. Prisonnier De La Nuit 5:33
3. L'étranger 5:26
4. Exécution 4:34
5. Le Fléau De Dieu 4:15
6. Prière De Satan 4:50
7. Vampire 3:43
8. Caligula 4:55

Infos

Katalognummer an den Schmalseiten 640525 2 , auf der CD 176832

Matrix: 176832 MPO 01 @ 02 gefolgt vom SID Code Presswerk IFPI 1282 im selben Lettering
Druckqualität auf der bedruckten Seite der CD, der traycard und des Booklets sowie das Lettering der Matrix sind Indikatoren dafür, dass es sich um ein Bootleg handelt.

Bei den Songtiteln sind keine Akzente mit abgedruckt

Vierseitiges Booklet mit Albumcover, tracklist, Info und den Fotos der einzelnen Bandmitglieder, keine Songtexte
Das Original hätte ein Insert mit den Liedertexten

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.