AC/DC Montreal 4 Hire
2-CD, Bootleg

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / nicht vorhanden
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. ? L
2. Shoot To Thrill L
3. Sin City L
4. Bedlam In Belgium L
5. Back In Black L
6. Bad Boy Boogie L
7. Rock´n Roll Aint Noise Pollution L
8. Hells Bells L
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. The Jack L
2. Highway To Hell L
3. Dirty Deeds Done Dirt Cheap L
4. Whole Lotta Rosie L
5. Let There Be Rock L
6. Tnt L
7. For Those About To Rock L

Infos

Live Montreal, Canada 16.12.1983
Auf Cover leider nicht zu ersehen, wann CD 1 aufhört und CD 2 anfängt.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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