AC/DC Let There Be Rock
DVD, 2011, Live, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2011
Orig. Release 1980
Zeit k.A.
EAN-Nr. 5051892027939
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Warner Bros. Entertainment Inc. / 5000106477
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
DVD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Live Wire L
2. Shot Down In Flames L
3. Hell Ain't A Bad Place To Be L
4. Sin City L
5. Walk All Over You L
6. Bad Boy Boogie L
7. The Jack L
8. Highway To Hell L
9. Girls Got Rhythm L
10. High Voltage L
11. Whole Lotta Rosie L
12. Rocker L
13. Let There Be Rock L

Infos

Der legendäre und einzige Konzertfilm von AC/DC erstmals auf DVD:
Dies ist ein wiederveröffentlichter Kinofilm von AC/DC der zum 30. Jubiläum des Kinostarts digital remasterd wiederveröffentlicht wurde. Zwischen einigen Songs finden sich Interviews und eindrücke von der Band, es ist also kein richtiger Konzert Film so wie man ihn kennt.
- Komplett remastered mit insgesamt 13 Songs
- Die letzten Konzertaufnahmen von Sänger Bon Scott, 2 Monate bevor seinem Tod
- Beinhaltet auch das letzte Interview mit Bon Scott

Katalognummer laut Aufdruck unter der EAN
es gibt noch eine Bestellnummer: 1000183031

DVD Aufdruck: 2000057344/7000040985/SP05
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Matrix:
Technikolor DVP96932 7000040985R0/A 05
IFPI LR79
IFPIUG**

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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