AC/DC Baby Please Don't Go
12", 1993, Bootleg

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1993
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Bad Boy Records / 45-5001
Musikrichtung Metal: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
12"
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Baby Please Don't Go L
B 2. Problem Child L
B 3. Rising Power L

Infos

Die knallgelbe LP Hülle hat in der Mitte ein 10cm grosses Loch durch das man den Innenkreis der LP sehen kann. Auf dem Cover ist absolut nichts gedruckt.

Alle Tracks live aufgenommen:

1. Baby Please Don't Go (Live) - Sydney 1976
2. Problem Child (Live) - Arlon Jul-1980
3. Rising Power (Live) - Tampa 22-Oct-1983



Außerdem enthält die Scheibe ein Interview mit Bon und Angus (Highway To Hell Phase) auf der A-Seite und zwei weitere Interviews mit Angus und Brian auf der B-Seite (je eins nach jedem Song). Zwar sind die einzelnen Exemplare nicht nummeriert, jedoch soll dieser Bootleg auf 245 Stück limitiert und ohne bzw. in vielen unterschiedlichen selbstgemachten Sleeves veröffentlicht worden sein.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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