A Trip To Brazil Vol. 4: Summer Pop Samba
2-LP, 2005, Gatefold

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Zeit k.A.
EAN-Nr. 0602498186855
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Universal Jazz Germany / Boutique 060249818685
Musikrichtung Jazz: Dancefloor / Acid Jazz, Fusion
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Emílio Santiago O Amigo De Nova York
2. Marina Charme Do Mundo
3. Azymuth Melô Da Cuíca
4. Joyce Como Vai, Vai Bem?
5. Jorge Ben O Plebeu
6. Quarteto Em Cy Salve O Verde
7. Gerson King Combo Mandamentod Black
8. Tim Maia O Descobridor Dos Sete Mares
9. Ed Motta Manuel
10. Golden Boys Pra Esquecer A Vida
11. Novos Baianos Besta É Tu
12. Baby Consuelo Ziriguidum
LP 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Caetano Veloso Quero Um Baby Seu
2. Nara Leão & Gilberto Gil Sarará Miolo
3. Azymuth Tempos Atrás
4. Moraes Moreira Marílía
5. Rita Lee Tatibitati
6. Marcos Valle Samba De Verao
7. Fábio Fonseca & Luiz Melodia A Mulher De 15 Metros
8. Jorge Ben & Caetano Veloso Ive Brussel
9. Gal Costa Azul
10. Emílio Santiago Dentro De Você
11. Gilberto Gil Palco
12. Rita Lee Lanca Perfume

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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