Naz Nomad And The Nightmares + A.N.T.S.S. Hey Bo Diddley, M-A-N
Split-7", 1987, Bootleg, Limited Edition, Nummeriert, Grünes Vinyl

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1987
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / SCREAMING010
Musikrichtung Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Naz Nomad And The Nightmares Hey Bo Diddley, M-A-N L
B 2. A.N.T.S.S. Sick Sick Fucknik [Sunk-Without-A-Trace-Mix]

Infos

Matrix A: SCREAMING BI ORLAKE BO DIDDLEY + MAN. LIVE 83
Matrix B: SCREAMING BI ORLAKE SCREAMING B4 (FAIRGROUND MIX)

Track 01 recorded at The Fulham Greyhound, London on 20 May 1983

Limited edition of 1000 numbered copies on green vinyl.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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