20 Spitzenschlager
LP, 1975

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1975
Zeit 64:04
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Atom / 63.895
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 64:04  
A 1. Waterloo & Robinson Straßen Der Nacht [Old Times Again] 3:38
A 2. Heinrich Walcher Rosemarie 3:39
A 3. Aniko Benkö Hallo Peter 2:37
A 4. Arrow Company Bye, Bye, Baby 2:34
A 5. Turning Point Baby, All I Need Is You 3:38
A 6. Arrow Company What Am I Going To Do 2:52
A 7. Simplicissimus Till Sunday Morning 3:04
A 8. Arrow Company Mandy 3:07
A 9. Wolfgang Ambros Du Bist Wia De Wintasun 3:18
A 10. André Heller Abschied 3:24
B 11. Reinhard Mey Susann 3:00
B 12. Drupi Piccola E Fragile 4:28
B 13. Peter Cornelius Wie Schön, Dich Wiederzusehen 2:35
B 14. Arrow Company If 3:34
B 15. Arrow Company I Can Do It 3:14
B 16. Inge Brück Mein Brief An Dich 3:41
B 17. Joana Die Unheimlich Männlichen Männer 3:05
B 18. Peter Meissner Noch Ein Paar Minuten 2:40
B 19. Peter Horton Komm In Die Laube 2:58
B 20. Waterloo & Robinson Memories Of Tomorrow 2:58

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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