20 Neue Langspielplatten
Promo-7", 1963

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1963
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor / Deutsche Grammophon / 002 515
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-7"
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Peter Alexander Es Hat Geklingelt
A 2. Max Greger Budenparty
A 3. Freddy Allein Wie Du
A 4. Alfred Hause Tango Anjuschka
A 5. Fritz Schulz-Reichel In Der Bar Um Mitternacht
A 6. Martin Lauer Wenn Ich Ein Cowboy Wär'
A 7. Willy Berking Flughafenkonzert Rhein-Main
A 8. Friedel Hensch & Die Cyprys Als Opa Noch Schwofen Ging
A 9. Buddy Holly Rock Me My Baby
B 10. Hans Carste Melodie In F
B 11. Rita Streich Was Kann So Schön Sein Wie Deine Liebe
B 12. Harry Hermann Bei Dir War Es Immer So Schön
B 13. Willy Schneider Dunkelrote Rosen
B 14. Carlos Otero Sprich Zu Mir Von Liebe
B 15. Die Egerländer Kaiserwald Musik Fuchsgraben-Polka
B 16. Don Kosaken Chor Serge Jaroff Kosakenlieder Vom Don
B 17. Der Montanara Chor Jenseits Des Tales
B 18. Connie Francis Follow The Boys
B 19. Brenda Lee I Wonder

Infos

Werbeplatte zur Ausgabe bei den Schallplatten- und Hi-Fi -Fachhändlern.
Einige Ausgaben sind gleich und haben unterschiedliche, fortlaufende Kat.-Nummern, diese hat die Kat.-Nr. 002 515,
es sind im Internet jedoch auch die Nummern fortlaufend bis "18" auffindbar.
Auf dem Gatefold-Cover konnte der Händler seinen Stempel einsetzen, im leeren weißen Feld.

Rechte: GEMA / BIEM

Matrix (Seite A): 002514A 002515A Made In Germany O J3 -V Z
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unverkäufliche werbeplatte

kurios: Es sind nur 19 Platten beworben....

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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