2 In A Room Giddy Up
12", 1995, Remix

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1995
Zeit 25:24
EAN-Nr. 090204431618
Label/Labelcode DANCE STREET / LC 6813
Plattenfirma/Katalog-Nr. House Nation / DST 1373-12
Musikrichtung Elektronische Musik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
12"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 25:24  
A 1. Giddy Up [Extended 12" Mix] 6:25
A 2. Giddy Up [KLM / AIM Edit] 5:15
B 3. Giddy Up [KLM Friendship Mix] 6:50
B 4. Giddy Up [Millenium Dub] 6:54

Infos

House Nation Nr. 027,mit 128 bpm.
Die 12“ spielt mit 33 RPM.


Herstellungsland Cover: Keine Angabe
Herstellungsland Label: Printed in Germany

Matrizen:
Keine Matrix vorhanden!

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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