Depeche Mode The Third Strike
CD, 1994, Bootleg, Remix

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Zeit 70:31
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Downtown Records / DR 0007
Musikrichtung Pop: Synth Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 70:31  
1. Enjoy The Silence [Indefinite Mix] 9:08
2. But Not Tonight [Margouleff Mix] 6:17
3. Strange Love [Joseph Watt Remix] 7:08
4. Remotivate Me [Joseph Watt Remix] 7:59
5. New Dress [Razormaid Mix] 6:45
6. Nodisco [Razormaid Mix] 5:54
7. World In My Eyes [Mayhem Mode Mix] 4:58
8. Everything Counts [Alan Moulder Mix] 5:58
9. Route 66 [Nile Rodgers' Mix] 4:16
10. Behind The Wheel [DJ Remix Edit] 3:48
11. Photographic [On-Usound Remix] 4:38
12. I Sometimes Wish I Was Dead [On-Usound Remix] 3:42

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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