George Thorogood & The Destroyers Bad To The Bone
CD, 2007, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Polen
Veröffentlichungs-Jahr 2007
Orig. Release 1982
Zeit 75:45
EAN-Nr. 5099950235025
Label/Labelcode Capitol RECORDS / LC 00148
Plattenfirma/Katalog-Nr. Capitol Records, Inc. / 509995 02350 25
Musikrichtung Rock: Blues Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
10 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 75:45  
1. Back To Wentzville 3:29
2. Blue Highway 4:44
3. Nobody But Me 3:27 C
4. It's A Sin 3:32 C
5. New Boogie Chillun 5:22 C
6. Bad To The Bone 4:51
7. Miss Luann 4:09
8. As The Years Go Passing By 5:02 C
9. No Particular Place To Go 3:58 C
10. Wanted Man 3:11 C
11. That Philly Thing 2:26 I B
12. Blue Highway 4:09 B C
13. New Boogie Chillun 7:11 B C
14. No Particular Place To Go 4:27 B C
15. As The Years Go Passing By 4:45 B C
16. Bad To The Bone 7:05 B
17. Wanted Man 3:57 B C

Infos

Bonusstücke:
Track 11 => B-Seite der "Nobody But Me"-Single
Tracks 12 - 17 => New Recordings von 2007

Coversongs:
"Nobody But Me" originally performed by The Isley Brothers.
"It's A Sin" originally performed by Jimmy Reed.
"New Boogie Chillun" originally performed by John Lee Hooker.
"As The Years Go Passing By" originally performed by Albert King.
"No Particular Place To Go" originally performed by Chuck Berry.
"Wanted Man" originally performed by Bob Dylan.

Der Titel "Back To Wentzville" ist auf dem Backcover und auf der vorletzten Seite des Booklets als "Back To Wentzille" falsch geschrieben.

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[Herstellungsland: SID-Codes => Polen; abweichender Aufdruck CD-Label "Made in the EU"]
[SID-Code CD-Master: IFPI LK97]
[SID-Code Presswerk: IFPI 9R**]
[Matrix: www.takt.eu (Logo) 2100003531520 5023502]
[Achtseitiges geklammertes Booklet mit Linernotes von Scott Schinder]
[Tracklängen: Software]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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