Apollo 440 (Don't Fear) The Reaper
Single-CD, 1995

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1995
Zeit 24:42
EAN-Nr. 5099766132020
Label/Labelcode STEALTH SONIC RECORDINGS / LC 0199
Plattenfirma/Katalog-Nr. Sony Music Entertainment (UK) Ltd. / ssxcd4
Musikrichtung Elektronische Musik: Breakbeat
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 24:42  
1. (Don't Fear) The Reaper 3:40 C
2. (Don't Fear) The Reaper [@440 Reaper Remix] 6:58 C
3. Hold On (2 Wot U Got) 5:53
4. (Don't Fear) The Reaper [Reaper Hoodlum Priest Remix] 8:11 C

Infos

"(Don't Fear) The Reaper" im Original von Blue Öyster Cult, 1976 aus dem Albvum "Agents of Fortune"

Matrizen-Angaben: SSXCD4 15 [variabel:] A2 [Barcode] DADC AUSTRIA [Logo]
SID-Code CD-Master: IFPI L555 (außen)
SID-Code Presswerk: k.A.
Presswerk: Sony DADC Austria AG
Rights Society: MCPS/BIEM/SDRM
Tracklängen: Windows Media Player

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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