Fleetwood Mac Rumours
2-12", 2011, Limited Edition, Re-Release, Remastered, Gatefold, 180 Gramm Vinyl

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2011
Orig. Release 1977
Zeit 39:27
EAN-Nr. 093624979340
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Reprise Records / Warner Music Group / 517787-1
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
12" 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 19:07  
A 1. Second Hand News 2:42
A 2. Dreams 4:15
A 3. Never Going Back Again 2:02
B 4. Don't Stop 3:10
B 5. Go Your Own Way 3:40
B 6. Songbird 3:18
12" 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 20:20  
A 1. The Chain 4:27
A 2. You Make Loving Fun 3:33
A 3. I Don't Want To Know 3:13
B 4. Oh Daddy 3:54
B 5. Gold Dust Woman 5:13

Infos

45 RPM

contains lyric sheet
remastered by Steve Hoffman and Kevin Gray (according Steve Hoffman Forum)
pressed at Pallas (on golden sticker on shrink wrap)
Limited Edition of 4.000 worldwide pressings (according amazon.com)

"FLEETWOOD MAC" auf Cover-Vorderseite im Prägedruck

"Made in U.S.A" printed on cover backside, but because records are pressed at German pressing plant Pallas, Germany is set as country of manufacturing.



ACHTUNG:
Dies ist die US-Ausgabe mit "Made in U.S.A" auf der Cover-Rückseite. Nach den Musik-Sammler Vorgaben muss aber als Herstellungsland "Deutschland" angegeben werden, da die Platten vom deutschen Presswerk "Pallas" gefertigt wurden!

Im Gegensatz dazu gibt es auch eine E.U.-Ausgabe mit "Made in E.U." auf der Cover-Rückseite, die ebenfalls von einem deutschen Presswerk "Optimal" gefertigt wurde und den GLEICHEN EAN hat! Beide Ausgaben wurden zeitgleich veröffentlicht.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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