D.O.N.S. Feat. Technotronic Pump Up The Jam
Single-CD, 2005, Cardsleeve

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Orig. Release 1998
Zeit 28:26
EAN-Nr. 8714866865537
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Digidance / 8714866655-3
Musikrichtung Elektronische Musik: Dancefloor
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 28:26  
1. Pump Up The Jam [D.O.N.S. Vs. Kurd Maverick Radio Edit] 2:41
2. Pump Up The Jam [Kurd Maverick Aka Gians Crowd Is Jumpin' Mix] 7:26
3. Pump Up The Jam [D.O.N.S. Vs. Kurd Maverick Extended Mix] 5:55
4. Pump Up The Jam [Kingdom Kome Club] 5:50
5. Pump Up The Jam [DJ Flex And Sandy Vee Remix] 6:34

Infos

SID-Code Presswerk: nicht angegeben
SID-Code CD-Master: IFPI LJ82

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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