Sorcery Sinister Soldiers
CD, 1995, Re-Release

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1995
Orig. Release 1978
Zeit 50:11
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Monster Records / MONSTER 002
Musikrichtung Rock: Hardrock, Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 50:11  
1. Aracnid (The Dark King) 4:08
2. Fly The Sky 3:02
3. Sugar Sweet Lady (Debbie's Song) 4:11
4. Last Good-Bye 12:24
5. Slippin' Away (For K.E.R.) 4:10
6. Snowshit 9:25
7. Airborne 5:00
8. Sorcerer 3:25
9. Schitzoid 4:26

Infos

Spielzeiten lt. PC-Software, da die auf der CD angegebenen Zeiten teilweise um bis zu 50 Sek. abweichen.

Matrizen-Angaben: W.O. 106120-1 S.O. VRP761202 (außen)
SID-Code CD-Master: IFPI L802 (außen)
SID-Code Presswerk: nicht vorhanden
Presswerk: DISC. MFG. INC. (außen)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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