The Beatles Love Me Do
7", 2012, Fehlpressung, Limited Edition, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2012
Orig. Release 1962
Zeit 4:25
EAN-Nr. 5099901740172
Label/Labelcode EMI / LC 0542
Plattenfirma/Katalog-Nr. Parlophone / EMI Records Ltd. / 45-R 4949
Musikrichtung Rock: Beat, Rock'n'Roll
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 4:25  
A 1. Love Me Do 2:21
B 2. P.S. I Love You 2:04

Infos

Fehlerhafte und durch EMI zurückgerufene Version der Wiederveröffentlichung zum 50. Jubiläum von "Love Me Do". Die ursprüngliche Auflage betrug 6.000 Stück. Plattenhändler wurden aufgefordert ihre noch nicht versandten Exemplare zurückzuschicken, damit sie unter Aufsicht vernichtet werden konnten. Es ist unbekannt wie viele Exemplare tatsächlich verkauft wurden.

Fehlerhaft waren sowohl die Version von "Love Me Do" (hier wurde fälschlicherweise die Album Version verwendet), als auch die Katalog-Nr. auf der B-Seite (anstatt der richtigen wurde "45-R 4714" aufgedruckt). Eine neue Version mit der richtigen Version von "Love Me Do" wurde nachproduziert. Die Katalog-Nr. auf der B-Seite wurde nicht korriegiert.

2009 Mono Remasters

Matrix / Runout (Side A): BC88258-01A1 4 0174017
Matrix / Runout (Side B): BC88258-01B1 J n' G 017917 i...i
Barcode: 5 099901 740172
Rights Society: SDRM/BIEM
Label Code: LC 0542
Schlagzeug: Andy White
"Parlophone" in grau

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.