Die Alten Dessauer Der große Zapfenstreich
LP, 1975

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1975
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Maritim / Verlagshaus Gruner + Jahr GmbH & Co., Hamburg / 47 084 NU
Musikrichtung Sonstiges
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Locken zum Zapfenstreich I
A 2. Zapfenstreich I
A 3. Erste Post I
A 4. Zweite Post I
A 5. Dritte Post I
A 6. Zeichen zum Gebet I
A 7. Gebet I
A 8. Zeichen nach dem Gebet I
A 9. Ruf nach dem Gebet I
A 10. Deutschlandlied I
B 11. Alte Kameraden I
B 12. Yorckscher Marsch I
B 13. Der Königgrätzer Marsch I
B 14. Fehrbelliner Reitermarsch I
B 15. Marsch der Finnländischen Reiterei I
B 16. Petersburger Marsch I

Infos

Label: maritim

Im Gegensatz zu ID 290685 befindet sich auf dem Cover rechts unten kein roter Punkt.

Die Interpreten-Angabe befindet sich ausschließlich auf dem Label.

Keinerlei Angaben zu Aufnahme- und sonstigen Daten, insbesondere keine Track-Zeiten.

Ein roter Punkt auf dem Backcover, unten rechts, behauptet:
"Erfahrene Fachkräfte haben diese Platte geprüft
Deshalb bürgen wir für ihre Qualität"

Printed in Western Germany
Druck: Mohndruck Reinhard Mohn OHG, Gütersloh
Herstellung: Sonopress, Reinhard Mohn OHG, Gütersloh
(alles Angaben auf dem Backcover)

Auf den Labeln findet sich unter der bereits genannten Katalognummer eine weitere: C 47 084 A bzw. B.
Desweiteren werden dort Leistungsschutzrechte usw. für Gruner + Jahr GmbH & Co., Hamburg geltend gemacht.
Es erfolgt dort ebenfalls der Hinweis, daß maritim-Langspielplatten ein Produkt des Verlagshauses Gruner + Jahr GmbH & Co., Hamburg seien.

[C 47084 A-1] [Made in Germany]
[C 47084 B-1] [Made in Germany]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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