AC/DC In Memoriam Bon Scott Vol.1
CD, 2003, Best-Of, Bootleg, Digipak

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit k.A.
EAN-Nr. 985316265872
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Banana Records / ac2810078
Musikrichtung Rock: Blues Rock, Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Live Wire [28.10.1978 Colchester - Essex University] L
2. Problem Child [28.10.1978 Colchester - Essex University] L
3. Sin City [28.10.1978 Colchester - Essex University] L
4. Bad Boy Boogie [28.10.1978 Colchester - Essex University] L
5. Whole Lotta Rosie [28.10.1978 Colchester - Essex University] L
6. Rocker [28.10.1978 Colchester - Essex University] L
7. Let There Be Rock [28.10.1978 Colchester - Essex University] L
8. Live Wire [28.08.1977 London Wimbledon Theatre Mark Bolan TV Show -"Rollin Bolan"] L
9. Can I Sit Next To You Girl [28.08.1977 London Wimbledon Theatre Mark Bolan TV Show -"Rollin Bolan"] L
10. Jailbreak [28.08.1977 London Wimbledon Theatre Mark Bolan TV Show -"Rollin Bolan"] L
11. Live Wire [24.08.1977 New York - Cgbg´s] L
12. She´s Got Balls [24.08.1977 New York - Cgbg´s] L

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.