The Beatles Ain't She Sweet
7", 2007

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2007
Orig. Release 1961
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor / NH 52317
Musikrichtung Rock: Beat
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Ain't She Sweet C
B 2. If You Love Me, Baby

Infos

Bonus Single zu dem Buch
"The Anthology of The Beatles Records by Alex Bagirov-
Complete Discography of The Beatles
Great Britain, USA, Canada, Israel
Germany(West/East), Austria, Switzerland,
USSR and some from Soviet Republics"

-Beatles-Poster
-4 Postkarten

1.Titel
John Lennon :lead vocal, rhythm guitar
Paul McCartney :bass guitar
George Harrison;lead guitar
Pete Best :drums
23.Juni.1961

2.Titel
Tony Sheridan :lead vocal
John Lennon :rhythm guitar
Paul McCartney :bass guitar
George Harrison:lead guitar
Pete Best :drums
24.Juni.1961

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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