The Beach Boys In Concert
CD, Live, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1973
Zeit 74:09
EAN-Nr. 5099746834524
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Epic / Sony BMG Music Entertainment / EPC 468345 2
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 74:09  
1. Sail On Sailor 3:18 L
2. Sloop John B 2:58 L
3. Trader 4:46 L
4. You Still Believe In Me 2:53 L
5. California Girls 2:43 L
6. Darlin' 2:22 L
7. Marcella 3:29 L
8. Caroline, No 3:12 L
9. Leaving This Town 6:55 L
10. Heroes And Villains 3:48 L
11. Funky Pretty 4:06 L
12. Let The Wind Blow 4:10 L
13. Help Me Rhonda 4:13 L
14. Surfer Girl 3:03 L
15. Wouldn't It Be Nice 2:30 L
16. We Got Love 5:42 L
17. Don't Worry Baby 3:10 L
18. Surfin' U.S.A. 2:45 L
19. Good Vibrations 4:40 L
20. Fun, Fun, Fun 3:26 L

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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