Billie Holiday Lady Sings The Blues
CD, 2005, Compilation

Herstellungsland Griechenland
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Zeit k.A.
EAN-Nr. 8717423021568
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Weton-Wesgram B.V. / LATA085
Musikrichtung Blues
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. I'll Get By
2. I Hear Music
3. It's The Same Old Story
4. St. Louis Blues
5. Let's Do It
6. I Gotta Right To Sing The Blues
7. Yesterdays
8. Fine & Mellow
9. Georgia On My Mind
10. Embraceable You
11. Billie's Blues
12. He's Funny That Way
13. Lover Come Back To Me
14. Don't Explain
15. Gos Bless The Child
16. Baby, I Don't Cry Over You

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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