U2 Sweetest Thing
Promo-7", 1998, Limited Edition

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 6:02
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode ISLAND / LC 0407
Plattenfirma/Katalog-Nr. Island Records Ltd. / PolyGram International B.V. / ISJB 727/572 468-7
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 6:02  
1. Sweetest Thing [The Single Mix] 3:00
2. Stories For Boys 3:02 L

Infos

Bei dieser Pressung handelt es sich um eine Jukebox-Promo. Kein Cover.

Track 01(Notes): Special thanks to Ali Bobs.

Track 02:Aufgenommen in Paradise Theatre, Boston, USA, 6. März 1981
Recorded and Broadcasted by WBCN. Courtesy of Warner Bros Records Inc.

Matrix / Runout (Seite A): ISJB 727-A-1
Matrix / Runout (Seite B): ISJB 727-B-1

Rights Society: BIEM / MCPS

Price Code: PY102

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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