Rolling Stone: Rare Trax Vol. 13 / Helter Skelter
CD, 2000, Heftbeilage, Cardsleeve

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2000
Zeit 54:00
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Rolling Stone / 2000-01
Musikrichtung Rock: Alternative Rock, Blues Rock, Folk Rock, Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 54:00  
1. Laibach 2525 3:49 C
2. Matthew Sweet Millenium Blues 2:52
3. Chuck Prophet New Year's Day 5:43
4. Bad Religion 21st Century (Digital Boy) 2:47
5. Die Toten Hosen Year 2000 (Alles Wird Gut) 3:36
6. Phonoroid Time Flies 3:18
7. Jack Logan Metropolis 3:06
8. Canned Heat 2000 Reasons (Y2K Blues) 5:15
9. Greg Trooper 21st Century Boy 3:55
10. Loudon Wainwright III Y2K 6:12
11. The Perc Meets The Hidden Gentleman Respect & Devotion (Part Two) 4:42
12. Jim O'Rourke Prelude To 110 Or 220 / Women Of The World 8:45

Infos

Untertitel:
Musik für die Stunden danach

Beilage zu Heft 01/2000

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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