Bauhaus In The Flat Field
CD, 1988

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1988
Orig. Release 1980
Zeit 64:32
EAN-Nr. 5014436130021
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. 4AD / CAD13CD
Musikrichtung Dark Wave/Gothic: Gothic Rock, New Wave
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
11 (4 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 64:32  
1. Dark Entries 3:51 B
2. Double Dare 4:54
3. In The Flat Field 4:59
4. God In An Alcove 4:08
5. Dive 2:11
6. Spy In The Cab 4:28
7. Smalltalk Stinks 3:33
8. St. Vitus Dance 3:29
9. Stigmata Martyr 3:41
10. Nerves 7:04
11. Telegram Sam 2:08 B C
12. Rosegarden Funeral Of Sores 5:31 B C
13. Terror Couple Kill Colonel 4:22 B
14. Scopes 1:28 B
15. Untitled 1:24 B
16. God In An Alcove [Flexidisc Version] 4:08 B
17. Crowds 3:13 B

Infos

Erstauflage steht für erstmals auf CD, Re-Release der LP ohne hier angegebenen Bonusmaterial.

Innenringangaben:

CAD 13 CD MASTERED BY NIMBUS, keine weitere Angaben, auch keine SID oder IFPI Codes.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.