Bruce & Bongo Geil
12", 1986

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1986
Zeit 14:30
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode Rush Records / LC 8662
Plattenfirma/Katalog-Nr. Rush Records / 608 119-213
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
13 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
12"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 14:30  
A 1. Geil [Geilomatick Mix] 7:15
B 2. Geil Bruce & Bongo Dub [New York Horny Mix] 7:15

Infos

Label ist grau und sagt fett Ariola (sieht also komplett anders aus als bei den anderen Datensätzen). Der LC steht für Rush Records. Auf dem Cover steht Rush Records und "Im Ariola-Vertrieb".

Auf der Rückseite stehen ganz unten die Adressen von Plattenfirmen aus D, A und CH (nehmen die ganze Unterseite ein).

Herstellungsland vermutlich Deutschland, aber kein Beweis zu finden.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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