Franz Schubert Klavierquintett A-Dur Op. 114 - Forellen-Quintett
LP, Re-Release

Herstellungsland DDR
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1972
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. VEB Deutsche Schallplatten / Eterna / 8 25 873
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. 1. Satz: Allegro Vivace I
A 2. 2. Satz: Andante I
A 3. 3. Satz: Scherzo. Presto I
B 4. 4. Satz: Tema (Andantino) Con Variazioni ["Die Forelle"] I
B 5. 5. Satz: Finale. Allegro Giusto I

Infos

Ausführende:
Walter Olbertz, Klavier
Karl Suske, Violine
Karl-Heinz Dommus, Viola
Matthias Pfaender, Violoncello
Walter Klier, Kontrabaß


Zum Veröffentlichungsjahr:
Die Jahresbestimmung bei diesem Tonträger ist nicht abschließend möglich. Nachfolgend ist erklärt, warum dies so ist:

- Bitte beachtet, dass die Druckgenehmigung auf dem Backcover (siehe unten) in sehr vielen Fällen nicht mit dem tatsächlichen VÖ-Jahr des Tonträgers übereinstimmt. Sie gibt lediglich an, wann eine bestimmte Covervariante zum Druck freigegeben wurde.

- Der gemeinhin übliche Weg zur Bestimmung des Herstellungs- / Veröffentlichungsjahres einer Pressung der VEB Deutsche Schallplatten ist ein Blick auf den Mastering-Code im Runout. Dieser lautet hier J78 W NT (J78 = September 1978). Normalerweise wäre die Jahresbestimmung hiermit abgeschlossen.

- Die Labelvariante dieser Version wurde aber nur in dem Zeitraum von 1986 bis 1990 genutzt.

Druckgenehmigung:
Backcover → Ag 511/01/75

Identifikationsmerkmale:
Seite A
Matrix (gestanzt): 8 25 873 - 1C
Weiteres (gestanzt): J78 W NT
Weiteres (gestanzt): A4 C (schlecht zu erkennen)

Seite B
Matrix (gestanzt): 8 25 873 - 2E
Weiteres (gestanzt): J78 W NT
Weiteres (gestanzt): A3M

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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