The Templars The Return Of Jacques De Molay
CD, 2002, Re-Release

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Orig. Release 1994
Zeit 38:31
EAN-Nr. 032431018927
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. GMM Records / Templecombe / GMM 189 / Templecombe 675
Musikrichtung Punk: Oi-Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 38:31  
1. The Templars 2:50
2. The Sixties Are Over 2:12
3. New York 3:25
4. I Believe In Myself 2:24
5. Stand Up...Speak Out 1:45
6. Those Who Build This Country 3:15
7. Sirens 1:56
8. Skinheads Rule OK 2:02
9. Pride 3:25
10. The City 2:54
11. Our Generation 2:01
12. The Waiting Is Over 2:33
13. This Is Not The First Song 4:49
14. Tired Of You 3:00 B H

Infos

Originally Released: 1994 (on DIM Records)
Re-Released: 22nd October 2002 (on GMM Records with different Artwork)


durch Sid-Codes ermitteltes Herstellungsland: USA
[SID-Code CD-Master: IFPI LT05 (außen)]
[SID-Code Presswerk: n/a]
[Matrix: 7856-GMM1892]
[Trackzeiten: Software (foobar2000)]


Anmerkung zum Re-Releasejahr:
Zum Re-Releasejahr 2002 befindet sich weder auf dem Backcover; im Booklet, noch auf der Disc, ein Hinweis.

Anmerkung zur Katalognummer:
Abweichende Schreibweise auf den Seitenstreifen: 189.
Die zusätzliche Katalognummer: Templecombe 675 hingegen befindet sich lediglich auf dem Backcover,
sowie auf der Rückseite des Booklets, nicht aber auf den Seitenstreifen oder der Disc.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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