Parliament Up For The Down Stroke
CD, 2003, Re-Release, Remastered

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Orig. Release 1974
Zeit 52:30
EAN-Nr. 044007702628
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Island Def Jam Music Group / 4400770262
Musikrichtung Soul/R&B: Funk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 52:30  
1. Up For The Down Stroke 5:09
2. Testify 3:46
3. The Goose 9:09
4. I Can Move (If You Let Me) 2:45
5. I Just Got Back From The Fantasy, Ahead Of Our Time In The Four Lands Of Ellet 4:30
6. All Your Goodies Are Gone 5:04
7. Whatever Makes Baby Feel Good 5:57
8. Presence Of A Brain 3:21
9. Up For The Down Stroke (Alternate Mix) 5:41 B
10. Testify (Alternate Mix) 4:04 B
11. Singing Another Song (Previously Unreleased) 3:04 B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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