Eis Am Stiel 3. Teil - Liebeleien
CD, 1988

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1988
Orig. Release 1981
Zeit 49:36
EAN-Nr. 042283585423
Label/Labelcode polydor / LC 0309
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor / 835 854-2
Musikrichtung Soundtrack
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
13 (10 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 49:36  
1. Bill Haley Rip It Up 2:25
2. The Chordettes Lollipop 2:06
3. Johnny Tillotson Poetry In Motion 2:29
4. Frankie Avalon Why 2:35
5. Little Richard Long Tall Sally 2:07
6. Ritchie Valens Donna 2:23
7. Ray Peterson Tell Laura I Love Her 2:53
8. Duane Eddy Rebel Rouser 2:17
9. Bobby Vee Devil Or Angel 2:17
10. The Four Aces Love Is A Many Splendored Thing 3:00
11. Bill Haley Shake, Rattle And Roll 3:15
12. Little Richard Tutti-Frutti 2:22
13. Ritchie Valens La Bamba 2:02
14. The Teddy Bears To Know Him Is To Love Him 2:22
15. Chuck Berry Johnny B. Goode 2:41
16. The Four Aces Three Coins In The Fountain 3:05
17. The Fleetwoods Come Softly To Me 2:29
18. The Drifters Dance With Me 2:22
19. The Diamonds Little Darlin 2:07
20. The Shirelles Dedicated To The One I Love 2:19

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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