Grief Come To Grief
2-LP, 2008, Limited Edition, Re-Release, Gatefold, 180 Gramm Vinyl, Splatter Vinyl

Herstellungsland Spanien
Veröffentlichungs-Jahr 2008
Orig. Release 1994
Zeit 60:00
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Throne Records / Throne 01
Musikrichtung Metal: Sludge
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 29:27  
1. Earthworm 9:51
2. Hate Grows Stronger 8:23
3. World Of Hurt 5:02
4. I Hate You 6:11
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 30:33  
1. Ruined 4:26
2. Fed Up 6:29
3. Bury The Dead 5:27 B
4. Stricken 6:00
5. Come To Grief 8:11

Infos

One unreleased bonus track only available on this vinyl release
Deluxe 8mm-spine gatefold sleeve, full color printed over inside-out cardboard
12" width x 24" height size fold out poster, full color printed over recycled paper
Black inked inner paper bags for the vinyls
Full color printed inner labels
222 pieces pressed on 180 gram virgin vinyl - solid black
222 pieces pressed on 180 gram virgin vinyl - solid orange
222 pieces pressed on 180 gram virgin vinyl - splatter blue

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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