Kreator Pleasure To Kill
LP, Bootleg

Herstellungsland Süd-Korea
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1986
Zeit 0:56
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / nicht vorhanden
Musikrichtung Metal: Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
0 (1 privat) 2 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 0:56  
A 1. Choir Of The Damned
A 2. Ripping Corpse
A 3. Death Is Your Saviour
A 4. Pleasure To Kill
A 5. Riot Of Violence
B 6. The Pestilence 0:56
B 7. Carrion
B 8. Command Of The Blade
B 9. Under The Guillotine

Infos

Seite A = Tracks 1-5
Seite B = Tracks 6-9

Bootleg-Import aus Süd-Korea.

Sehr interessant gemacht: Als Cover und Backcover dienten die der COMBAT Lizenz-Pressung aus den USA. Ebenfalls wurden die Label der Combat-Pressung auch als Label für dieses schwarze Vinyl hier genutzt. Man sieht aber deutlich, dass hier kopiert wurde!

Das Herstellungsland ist eigentlich unbekannt, aufgrund des Importlandes habe ich aber nun mal Süd-Korea genommen.

Das Label ist entsprechend der ganzen Kopien des Originals natürlich auch nicht korrekt ermittelbar.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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