Gotthard G.
LP, 1996, Limited Edition

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Zeit 51:57
EAN-Nr. 743213230115
Label/Labelcode Ariola / LC 0116
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG Ariola / 74321323011
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
7 (2 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 51:57  
A 1. Sister Moon 3:54
A 2. Make My Day 3:45
A 3. Mighty Quinn 3:15 C
A 4. Movin On 3:22
A 5. Let It Be 6:15 C
A 6. Father Is That Enough 4:01
B 7. Sweet Little R R 3:19
B 8. Fist In Your Face 3:50
B 9. Ride On 4:08
B 10. In The Name 5:25
B 11. Lay Down The Law 3:37
B 12. Hole In One 3:08
B 13. One Life One Soul 3:58

Infos

Herstellungsland:
[Back Cover] Made in EC

Herstellungsland:
[Label] Made in EC

Herstellungsland:
[Matrix] Keine Angaben

LC 0116

Track 03 ist ein Cover , im Original von Bob Dylan besser bekannt durch die Coverversion von Manfred Mann's Earth Band.
Track 05 ist ein Cover , im Original von The Beatles

Steve Lee - Vocals
Leo Leoni - Guitar / Vocals
Marc Lynn - Bass
Hena Habegger - Drums
Cat Gray - Keyboard / Percussion
Sammy Sanchez - Slide-Guitar
Andrew Garver - Harmonica
Jane Child - Vocals

Bild 01 Front Cover
Bild 02 Label Seite 1
Bild 03 Label Seite 2

Letzte Aktualisierung 11.10.2015

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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