The Connells One Simple Word
LP, 1990

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1990
Zeit k.A.
EAN-Nr. 016581258013
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. TVT / TVT 2580-1
Musikrichtung Rock: Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Stone Cold Yesterday
A 2. Speak To Me
A 3. All Sinks In
A 4. Get A Gun
A 5. What Do You Want
A 6. Set The Stage
B 7. One Simple Word
B 8. Another Souvenir
B 9. Link
B 10. The Joke
B 11. Too Gone
B 12. Waiting My Turn
B 13. Take A Bow

Infos

Keine Zeitangaben der Tracks vorhanden.

Info zum Herstellungsland : Discogs

Herstellungsland:
[Back Cover] Manufatured & Distributed by TVT Records , 59 West 19th Street New York , NY 10011

Herstellungsland:
[Label] Manufatured & Distributed by TVT Records , 59 West 19th Street New York , NY 10011

Herstellungsland:
[Matrix] Keine Angaben

KEIN LC
+ Textblatt

Mike Connell - Guitar
David Connell - Bass
George Huntley - Guitar / Vocals
Doug MacMillan - Vocals
Peele Wimerley - Drums / Percussion
Robert Lord - Keyboard
Hugh Jones - Vocals
Roddy Lorrimer - Trompete
Caroline Lavelle - Cello / Vocals
Kate St. John - Oboe

Bild 01 Front Cover
Bild 02 Label Seite 1
Bild 03 Label Seite 2

Letzte Aktualisierung 27.09.2015

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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