Karl May Old Surehand 2
LP, 1969

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1969
Zeit 43:55
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Europa Jugend / E 276
Musikrichtung Hörspiel/Hörbuch
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (4 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 43:55  
A 1. Old Surehand 2 23:15
B 2. Old Surehand 2 20:40

Infos

Sekretär - Hans Meinhardt
Mr. Wallace - Rudolf Fenner
Old Shatterhand - Claus Wilcke
Winnetou - Michael Hinz
Apanatschka - Michael Poelchau
Mr. Treskow - Marco Fehrs
Old Wabble - Konrad Mayerhoff
Matta-schahko - Hans Paetsch
Kolma-puschi - Gisela Trowe
Mr. Harbour - Hans Clarin
General Douglas - Lothar Zibell
Tibo-taka - Michael Weckler
Thusaga-saritsch - Konrad Halver
Old Surehand - Hellmut Lange

Hörspielbearbeitung: Peter Folken
Regie: Konrad Halver
Cover: Karl-May-Festspiele, Bad Segeberg

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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