The Damned In Concert
DVD, 2007, Live, Digipak

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2007
Zeit 98:22
EAN-Nr. 5034741357913
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. ILC Entertainment Ltd. / ILC3579
Musikrichtung Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
DVD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 98:22  
1. Love Song 98:22 L
2. Machine Gun Etiquette L
3. I Just Can't Be Happy Today L
4. Anti-Pope L
5. New Rose L
6. I Fall L
7. History Of The World Pt. 1 L
8. Looking At You L C
9. Would You Be So Hot L
10. Magic Potion L C
11. Absinthe L
12. Ignite L
13. Eloise L C
14. Melody Lee L
15. Neat Neat Neat L
16. Jet Boy, Jet Girl L C
17. Curtain Call L
18. Noise, Noise, Noise L
19. Smash It Up (Part 1) L
20. Smash It Up (Part 2) L

Infos

[Herstellungsland: Angabe Label & Innenring CD]
[Matrix: 51942-WWW.OPT-AL.COM-ILC3579 00828734]
[SID-Code CD-Master: n/a]
[SID-Code Presswerk: n/a]
[kein Booklet]

Track 08 im Original von MC5
Track 10 im Original von The Open Mind
Track 13 im Original von Barry Ryan
Track 16 im Original von Elton Motello

Track 01 02 03 04 08 14 18 19 20: vom Album Machine Gun Etiquette (1979).
Track 05 06 15: vom Album Damned Damned Damned (1977).
Track 07 17: vom Album Black Album (1980).
Track 09 11: vom Album Grave Disorder (2001).
Track 10 wurde ausschliesslich live gespielt.
Track 12: vom Album Strawberries (1982).
Track 13: vom Album Phantasmagoria (1985). Erschien nach der Veröffentlichung des Albums zunächst als Single und wurde den nun folgenden Rereleases des Albums hinzugefügt.
Track 16: B-Seite zur Single Wait For The Blackout (1982).

Die DVD wurde zuvor schon als Machine Gun Etiquette 25 Tour 2006 veröffentlicht.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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