One More Night Vol.2
CD, 1985

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 1985
Zeit 50:19
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Arcade / ADEHCD 795/1
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 50:19  
1. Foreigner I Want to Know What Love Is [Feat. The New Jersey Mass Choir] 4:57
2. Bread Everything I Own 3:03
3. Gordon Lightfoot If You Could Read My Mind 3:43
4. The Manhattan Transfer Chanson d'Amour 2:53
5. Everything But The Girl Each And Everyone 2:46
6. Pretenders I Go To Sleep 2:53
7. Linda Ronstadt Blue Bayou 3:52 C
8. Matt Bianco More Than I Can Bear 4:41
9. David Gates Ann 3:44
10. Emmylou Harris Too Far Gone 4:02
11. Randy Newman Birmingham 2:45
12. The Honeydrippers Sea of Love 3:07 C
13. Gary Wright Dream Weaver 4:14
14. The Doobie Brothers What a Fool Believes 3:39

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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