Monster CD N° 3
CD, 2003, Heftbeilage

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 67:59
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Rock&Folk / RF03
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 67:59  
1. The Dandy Warhols We Used To Be Friends 3:19
2. The Possibilities Coming In Waves 3:37
3. Gordon Gano Hitting The Ground 2:59
4. Sonny Vincent My Guitar 1:45
5. Dave Gahan Dirty Sticky Floors 3:31
6. Ben Kweller Commerce Tx 3:50
7. Pretenders You Know Who Your Friends Are 3:31
8. Therapy? Hey Satan-You Rock 3:09
9. David Poe The Drifter 3:56
10. Kings Of Leon Molly's Chambers 2:15
11. Electric Six She's White 3:16
12. White Hassle She's Dead 3:03
13. Whirlwind Heat Orange 2:26
14. NU Any Other Girl 3:08
15. Oberkampf J'aime Pas 3:13
16. Stephan Eicher Avec Toi 3:46
17. The Legendary Tigerman I'll Make You Mine [as Tiger Man] 3:52
18. Califone Vampiring Again 5:04
19. Shilf Dude 3:04
20. Colder Crazy Love 5:15

Infos

ROCK&FOLK | Le N 431 DE ROCK&FOLK (JUILLET 2003) | ROCK&FOLK Juillet 2003 // EDITIONS LARIVIERE juillet 2003


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Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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