Gabriel Burns (10) Diesseits Der Kuppeln
CD, 2005

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Zeit 58:00
EAN-Nr. 0602498205969
Label/Labelcode FOLGENREICH / LC 12520
Plattenfirma/Katalog-Nr. Universal / nicht vorhanden
Musikrichtung Hörspiel/Hörbuch
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 58:00  
1. Diesseits Der Kuppeln 58:00

Infos

„Es existieren Legenden… von Orten, an denen sich jene vermehren, die für uns nichts als Abscheu empfinden.“
Jenseits der rumänischen Grenze gerät ein größenwahnsinniges Projekt außer Kontrolle. Die Sphären…

„In der einen herrschte Dunkelheit, während in der anderen die Schwärze immer wieder von grellen Blitzen durchbrochen wurde. Unter der halbtransparenten Hülle zeichneten sich Konturen ab. Wie heranwachsende Lebewesen.“
Eine untergehende Macht weigert sich, ihr Versagen einzugestehen. Steven Burns verfolgt einen erbarmungslosen Gegner, mit dem er auf die abnorme Weise verbunden zu sein scheint. Er betritt eine von Menschen erschaffene Welt, die sich in eine fiebrige Zone des Todes verwandelt hat.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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