Die Hitparade
2-LP, 1983, Gatefold

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1983
Zeit 84:46
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode Ariola / LC 0116
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ariola / 302 265-370
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 42:24  
A 1. Geier Sturzflug Bruttosozialprodukt 3:00
A 2. Relax Ja Mei 3:17
A 3. Rex Gildo Und Sie Hiess Julie 3:04
A 4. Andrea Jürgens Manuel Goodbye 3:40
A 5. Wolfgang Petry Wahnsinn 3:30
A 6. Andreas Martin Solo Tu 3:56
B 7. Tommy Steiner Die Fischer Von San Juan 4:07
B 8. Christian Franke Du Bist Die Frau, Die Ich Liebe 3:24
B 9. Udo Jürgens Lust Am Leben 3:54
B 10. Hanne Haller Die Nacht Der Wölfe 3:57
B 11. Gunter Gabriel Mein Laster Ist Mein Laster 3:05
B 12. Sarena Ark Hände 3:30
LP 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 42:22  
A 1. Roland Kaiser Ich Will Dich 3:45
A 2. Andy Borg Arrivederci Claire 3:11
A 3. Gitte Hænning Tränen Vielleicht 3:47
A 4. Stefan Waggershausen Bäng Bäng 3:49
A 5. Lena Valaitis Worte Wie Sterne 3:32
A 6. Hannes Schöner Wenn Du Willst 3:35
B 7. Hoffmann & Hoffmann Rücksicht 3:04
B 8. Costa Cordalis Ich Mag Dich 3:18
B 9. Katja Ebstein Fluchtwege 4:04
B 10. Wolff Gerhard Ich Würde Lügen 3:51
B 11. Babsi Balou Hochsaison Im Eissalon 3:15
B 12. Frank Zander Aerobiegsam 3:11

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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