Gipsy Vagabonds Vol. 1
CD, 1991

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1991
Zeit 71:00
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode Ariola / LC 0116
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG / 412 179-502
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 71:00  
1. Boxeador (The Boxer) 4:05
2. Noches De Blanco Saten (Nights In White Satin) 4:02
3. La Bamba 3:43
4. Linda Mañana (Morning Has Broken) 3:22
5. Dama En Negro (Lady In Black) 3:53
6. Comprension (Don´t Let Me Be Misunderstood) 4:45
7. Si Te Vas De Mi (If You Leave Me Now) 4:03
8. Bote En El Rio (Boat On The River) 2:44
9. Por Principio (On Principle) 4:41
10. Sueños No Mas (Dust In The Wind) 3:20
11. Bambolero 3:28
12. Vincent 3:51
13. Help 3:16
14. Time After Time 5:23
15. Boxeador (The Boxer) - Extended Version 7:15
16. Comprensoin (Dont Let Me Be Misunderstood) - Extended Version 9:09

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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