Björk Alarm Call
Single-CD, 1998

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 15:00
EAN-Nr. 5016958037529
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. One Little Indian / 232TP7CD
Musikrichtung Elektronische Musik: Trip Hop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
7 (4 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 15:00  
1. Alarm Call [Radio Mix by Andy Bradfield, Mark Bell] 3:20
2. Alarm Call [Rhythmic Phonetics Mix by Matmos] 5:13
3. Alarm Call [Bjeck Mix by Beck] 6:27

Infos

(logo): One Little Indian (white point)
- Artwork © 1998 Me Company
- The copyright in this sound recording is owned by Bjork Overseas Ltd. under license to One Little Indian Records and exclusively licensed to Mother Records for the world excluding the UK, North America and Iceland


stickered:
Björk Alarm Call Part 1

matrix: ifpi LA31/ifpi 4B13 Mastered by Docdata 232TP7CD

01 - duration erroneously given as 3:03


released November 23, 1998 One Little Indian

Art Pop, Electronic, Glitch Pop, Alternative Dance
Electropop, IDM, Electronic, Glitch Pop, Trip Hop



Part 1 of a 3 (UK) CD-Set:
EU CD
"Alarm Call" (Radio Mix)
"Alarm Call" (French Dub)
"Alarm Call" (Potage Du Jour)
"Alarm Call" (Gangsta)
"Alarm Call" (Bjeck Mix)

UK CD1
"Alarm Call" (Radio Mix)
"Alarm Call" (Rhythmic Phonetics Mix) (by Matmos)
"Alarm Call" (Bjeck Mix)

UK CD2
"Alarm Call" (Potage Du Jour)
"Alarm Call" (French Edit)
"Alarm Call" (French Dub)

UK CD3
"Alarm Call" (Phunk You)
"Alarm Call" (Gangsta)
"Alarm Call" (Locked)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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