Mike Oldfield Incantations
2-LP, 1979, Re-Release, Gatefold

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1979
Orig. Release 1978
Zeit 72:37
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Virgin Records / 2676 716
Musikrichtung Rock: Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 38:39  
A 1. Incantations I 19:05
B 2. Incantations II 19:34
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 33:58  
A 1. Incantations III 16:59
B 2. Incantations IV 16:59

Infos

Printed By – Polygram Industries Messageries
Distributed By – Polydor S.A.

Conductor [Choir, Strings] – David Bedford
Drum [African Drums] – Jabula
Drums, Vibraphone – Pierre Moerlen (tracks: D)
Flute – Sebastian Bell, Terry Oldfield
Instruments – Mike Oldfield
Producer – Mike Oldfield
Trumpet – Mike Laird
Vocals – Maddy Prior, Sally Oldfield

Recorded at Througham Dec 1977 - Sept 1978

There are 2 credits on center cover:
"Extract from Hiawatha by Longfellow"
"Hymn to Diana by Ben Jonson"

Rights Society: SACEM SDRM SACD SGDL
Price Code: POL 391
Other (Cat# disc 1): 2401 724
Other (cat# disc 2): 2401 725

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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