Träumerei - Ein Romantisches Konzert Vol. 2
Tape, 1982

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1982
Zeit 51:40
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Sonocord / 31 302-3
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Tape
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 51:40  
A 1. Christian Sinding Frühlingsrauschen Op. 32 2:45
A 2. Fritz Kreisler Liebeslied 3:16
A 3. Amilcare Ponchielli Tanz Der Stunden 5:52
A 4. Cole Porter True Love 3:04
A 5. Charles Trenet La Mer 2:46
A 6. Renato Rascel Arrivederci, Roma 2:55
A 7. Paul De Senneville Ballade Pour Adeline 2:55
B 8. August Kerzinger Sonata A 9 2:40
B 9. Johann Sebastian Bach Air 4:30
B 10. Fritz Kreisler Liebesfreud 3:06
B 11. Heinrich Ignaz Franz Biber Sonata A 7 D-Dur 3:20
B 12. Grigoraș Dinicu Hora Staccato 2:18
B 13. Ernst Fischer Terrasse Am Meer 3:14
B 14. Christian Bruhn Akropolis Adieu 2:44
B 15. Jean-Paul-Égide Martini Plaisir D'amour 3:35
B 16. Manos Hadjidakis Weisse Rosen Aus Athen 2:40

Infos

MC schwarz, Label rot, Beschriftung schwarz

2. Teil der separaten MC, auch als Doppel-LP

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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