Black Uhuru Showcase
LP, Re-Release, 200 Gramm Vinyl

Herstellungsland Jamaika
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1979
Zeit 53:19
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. W.O.W. Music / DML 5801L / DRLP 1003
Musikrichtung Reggae
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 53:19  
A 1. Shine Eye 7:23
A 2. Leaving To Zion 8:18
A 3. General Penitentiary 7:40
A 4. Guess Who's Coming To Dinner 7:13
B 5. Abortion 7:21
B 6. Natural Reggae Beat 8:15
B 7. Plastic Smile 7:09

Infos

Typisch jamaikanische Qualitätspressung mit folgenden Eigenheiten:

Dieses Re-Release verwendet das in Kanada gedruckte Cover mit der Nr. DML 5801L, das Label trägt die Nr. DRLP 1003. Die jamaikanische Erstausgabe hatte noch gar keine Katalog-Nr.

Auf dem Label der A-Seite fehlt der Track Shine Eye, auf dem Cover ist dieser Titel an letzter statt an erster Stelle angegeben.

Track 04 ist auf dem Label falsch geschrieben Guest Who's Coming To Dinner

Entgegen der Angabe Disco 45 auf den Labeln spielt die LP mit 33 1/3 Umdrehungen.

Spielzeiten Coverangabe.

Bilder hr
Bild 01: Frontcover
Bild 02: Backcover
Bild 03: Label Seite 1
Bild 04: Label Seite 2

Identifikationsdaten
Matrize 1: DSR A-SIDE - 9108 - Guess who's coming to dinner - Geovanni
Matrize 2: DSR B-SIDE - 9109 - Guess who's coming to dinner - Geovanni

LC nicht vorhanden
Label: Taxi
RS: N/A
(C) 1979 W.O.W. Music
(P) nicht vorhanden

Weitere Albeninfos
Diese Ausgabe existiert, wie die Erstausgabe, auch noch mit rot bedrucktem Label

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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