Metallica Live At The Hammersmith Odeon, London September 21th 1986
LP, 2017, Bootleg, Live, 180 Gramm Vinyl

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2017
Zeit 52:22
EAN-Nr. 889397521318
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. DOL / DOR2131H
Musikrichtung Metal: Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 52:22  
A 1. Master Of Puppets 5:26 L
A 2. For Whom The Bell Tolls 4:11 L
A 3. Welcome Home (Sanitarium) 5:36 L
A 4. Ride The Lightning 5:59 L
A 5. Whiplash 5:48 L
B 6. The Thing That Should Not Be 5:36 L
B 7. Fade To Black 6:47 L
B 8. Seek And Destroy 5:58 L
B 9. Creeping Death 7:01 L

Infos

Misspelling in the title. It should be September 21st not 21th.

Printed in 2017 by DOL, a trademark of VINYLOGY
HQ Virgin Vinyl 180 gram

Matrix:
Matrix Side A: 156040E1/A
Matrix Side B: 156040E2/A

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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