Vengaboys We Like To Party! (The Vengabus)
Mini-CD / EP, 1998

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 39:52
EAN-Nr. 732183706126
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Groovilicious Music / GM061
Musikrichtung Elektronische Musik: Eurodance
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Mini-CD / EP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 39:52  
1. We Like To Party [Airplay] 3:42
2. We Like To Party [Klubbheads Mix] 6:05
3. We Like To Party [Bcm Rmx] 4:03
4. We Like To Party [More Airplay] 5:49
5. We Like To Party [Full Schwingg] 4:36
6. We Like To Party [DJ Disco Mix] 4:31
7. We Like To Party [Baunz Mix] 4:45
8. We Like To Party [Bcm XXL] 6:21

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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