Frank Stewart + Dr. Louis Berger And Claire WNUF TV28 Presents Frank Stewart Investigates: Halloween
Split-Tape, 2015, Limited Edition, Re-Release

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Orig. Release 1987
Zeit 46:56
EAN-Nr. 643157435754
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Terror Vision Records / T.V.OP002
Musikrichtung Soundtrack
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
0 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Tape
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 46:56  
A 1. Frank Stewart Introduction 1:58
A 2. Frank Stewart Haunted Laundromat 3:55
A 3. Frank Stewart River Hill Sheepsquatch 5:40
A 4. Frank Stewart Phantom Of The Roller Rink 6:12
B 5. Dr. Louis Berger And Claire Warning 2:07
B 6. Dr. Louis Berger And Claire Introduction 2:47
B 7. Dr. Louis Berger And Claire Have You Ever Heard A Ghost? 5:19 B
B 8. Dr. Louis Berger And Claire Disco Boogeyman 7:03
B 9. Dr. Louis Berger And Claire Shriek Of The Banshee 7:16
B 10. Dr. Louis Berger And Claire Step-By-Step Seance Instructions 4:39

Infos

Orange Cassette Shell

Der Track "Have You Ever Heard A Ghost?" ist auf der Vinyl Version nicht enthalten und nur als Bonustrack auf der Kassette.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.