The Orb Feat. David Gilmour Metallic Spheres
2-Blu-spec CD, 2010, Special Edition, Digipak, Multimedia

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 2010
Zeit 122:45
EAN-Nr. 4547366057973
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. David Gilmour Music Ltd. / SICP 20268-9
Musikrichtung Elektronische Musik: Ambient
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Blu-spec CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 48:53  
1. Metallic Side 28:41
2. Sphere Side 20:12
Blu-spec CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 73:52  
1. Metallic Side [3D60 Version] 29:50 B
2. Sphere Side [3D60 Version] 20:20 B
3. The Cult Of Youth Ambient Mix 13:27 B
4. Hymns To The Sun [3D60 Mix-Edit] 3:25 B
5. Hymns To The Sun [Gavin Elder Version] [Enhanced Video] 3:25 B
6. Hymns To The Sun [Stylorouge Version] [Enhanced Video] 3:25 B

Infos

Japanese version including two bonus audio tracks and two videos as "CD Extra™".

This release includes:
- OBI strip and a 6-panel digipack cover.
- info sticker in Japanese.
- additional booklet with liner notes in Japanese.
- info sheet about Blu-spec CD™.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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