Schlager Souvenirs Folge 2
CD, 1988

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1988
Zeit 47:51
EAN-Nr. 4007192970544
Label/Labelcode ARIOLA EXPRESS / LC 8637
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG Ariola München GmbH / 297 054
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 47:51  
1. Rex Gildo Love A Little Bit (Melinda) 2:30
2. Séverine Blau Wie Das Meer (Love Is Blue) 2:32
3. Manuela Guantanamera 3:09
4. Alfie Khan Sie Kommt Noch Heut' 3:14
5. Bruce Low Das Kartenspiel (Deck Of Cards) 3:20
6. Maria Sommer Cindy Oh Cindy 2:47
7. Gaby Berger Mit 17 Sind Träume So Schön 2:34
8. Gerd Böttcher Sag Mir Noch Nicht Gute Nacht 2:34
9. Kristina Bach Donna Maria 4:18
10. Hanne Haller Du Und Ich 3:48
11. Gunter Gabriel Freiheit Ist Ein Abenteuer (Me And Bobby Mcgee) 3:45
12. Renate & Werner Leismann Liebeskummer Lohnt Sich Nicht 2:20
13. Bernhard Brink Wo Steht Das Geschrieben? (Be My Baby) 2:28
14. Fred Bertelmann Ein Kleines Lied 2:21
15. Renate & Werner Leismann Im Kleinen Dorf Am Rio Grande 2:25
16. Bernd Clüver Der Kleine Prinz (Ein Engel, Der Sehnsucht Heißt) 3:46

Infos

Booklet: 4 Seiten
Herstellungsland: laut Presswerk
Keine SID Codes vorhanden.
Presswerk: SONOPRESS
Matrix-Nr.: 297 054 A
(C): 1988 BMG Ariola München GmbH
(P): 1988 BMG Ariola München GmbH

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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