Wolfgang Amadeus Mozart Die Zauberflöte (KV 620)
3-LP

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI Electrola / A 91 368/70 und AN 137/39W
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Overtüre, 1. Akt, 1. Teil
B 2. 1. Akt, 2. Teil
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. 1. Akt, Schluß
B 2. 2. Akt, 1. Teil
LP 3
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. 2. Akt, 2. Teil
B 2. 2. Akt, Schluß

Infos

Die angegebenen Katalognummern stehen auf der Box.
Auf den einzelnen LP's steht: Bestellnummer STA 91368/70

Sänger und Orchester:
Nicolai Gedda, Gundula Janowitz, Walter Berry, Gerhard Unger, Lucia Popp, Elisabeth Schwarzkopf, Christa Ludwig, Ruth-Margret Pütz, Marga Höffgen, Franz Crass, Gottlob Frick,
Der Philharmonia Chor London, Einstudierung Wilhelm Pitz,
Das Philharmonia Orchester London,
Otto Klemperer

Inklusive einem 24 seitigen Booklet

Matrix:
Seite 1: YAX 1140-2
Seite 2: YAX 1141-2
Seite 3: YAX 1142-2
Seite 4: YAX 1143-2
Seite 5: YAX 1144-2
Seite 6: YAX 1145-1

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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